搂14a des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) verpflichtet Betreiber von Stromnetzen, Stromlieferanten und Endverbraucher, Vereinbarungen zur netzorientierten Steuerung steuerbarer Verbrauchseinrichtungen abzuschlie脽en. Im Gegenzug werden die Netzentgelte reduziert. Diese Ma脽nahme dient der Sicherung der Netzstabilit盲t und einer kosteneffizienteren Gestaltung des Netzausbaus.Am 23. November 2023 hat die Bundesnetzagentur entschieden, dass diese Netzentgeltreduzierungen ab dem 1. Januar 2024 gelten. Zus盲tzlich wurde am 27. November 2023 eine weitere Regelung getroffen, die genau festlegt, wie diese Steuerung der Ger盲te und Anschl眉sse funktioniert. Diese Entscheidungen sind wichtig, um das Stromnetz effizient und stabil zu betreiben.
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Eine steuerbare Verbrauchseinrichtung im Sinne des Gesetzes umfasst unter anderem Ladepunkte f眉r Elektrofahrzeuge, die nicht 枚ffentlich zug盲nglich sind und eine Netzanschlussleistung von mehr als 4,2 kW aufweisen. Wenn mehrere Ladepunkte hinter einem Netzanschluss existieren, z盲hlt die Gesamtsumme der Netzanschlussleistungen.
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Bei der Integration von steuerbaren Verbrauchseinrichtungen, wie Wallboxen, ist eine Anmeldung beim Netzbetreiber erforderlich, wenn die Gesamtnennleistung 12 kVA 眉berschreitet. Der Netzbetreiber darf die Integration nur in absoluten Ausnahmef盲llen ablehnen, etwa wenn betriebsbedingte oder technische Gr眉nde eine Unm枚glichkeit darstellen. Eine Ablehnung aufgrund mangelnder Kapazit盲t ist generell nicht zul盲ssig, da die Steuerung eine tempor盲re L枚sung bei Netz眉berlastungen bietet.
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F眉r die netzorientierte Steuerung von Wallboxen nach 搂 14a EnWG gibt es aktuell zwei M枚glichkeiten:
M枚glichkeit 1 - Direktsteuerung
鈥Bei einer Direktsteuerung des Ladesystems wird beispielsweise 眉ber einen Rundsteuerempf盲nger (RSE) jedes einzelne Modul auf eine maximale Leistung von 4,2 kW begrenzt. Die Begrenzung von 4,2 kW ist pro Ladepunkt und nicht pro Ladesystem.
M枚glichkeit 2 - Steuerung mittels eines Energie Management Systems
鈥脺ber ein Energie Management System (EMS) wird im Falle einer netzorientierten Steuerung ein gemeinsamer maximaler Leistungswert f眉r mehrere Ladesysteme vorgegeben. Anstatt jeden einzelnen Ladepunkt auf 4,2 kW zu regeln, wird die Gesamtleistung der Ladesysteme, die am selben Hausanschluss angeschlossen sind, begrenzt.
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